Ein Auftrag ist eine Aufforderung an eine andere Person, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine Verrichtung mit oder ohne ein dingliches Ergebnis handelt. Insoweit muss zwischen einem Dienstauftrag und einem Herstellungsauftrag zunächst nicht unterschieden werden. Typisch für einen Auftrag ist auch, dass er erfüllt wird oder eben nicht. Im negativen Fall gibt es weder ein Ergebnis aus einem Dienst noch ein Ding aus einer Herstellung.
- 17. Dec 2018